Steuerliche Änderungen
Lohnsteuerkarte und -klasse
Das neue elektronische Verfahren ELStAM (elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) sollte eigentlich längst eingeführt werden, funktioniert aber zu Beginn des neuen Jahres noch nicht. Deshalb gilt auch im Jahr 2012 die alte Lohnsteuerkarte von 2010 unverändert weiter. Für Arbeitnehmer besteht kein Handlungsbedarf, solange sie in ihrem alten Job verbleiben und keine Änderungen der Besteuerungsdaten vorliegen. Wer jedoch seinen Job wechselt oder Änderungen der Daten vornehmen will, muss einen Antrag beim Finanzamt stellen. Der Arbeitnehmer erhält dann einen Ausdruck seiner Lohnsteuerdaten oder eine Ersatzbescheinigung, die dem neuen Arbeitgeber vorzulegen sind.
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf von Immobilien (z.B. Häuser oder Eigentumswohnungen) mit Grund und Boden fällt eine Grunderwerbsteuer an. Nachdem 2006 die Kompetenz vom Bund auf die Länder übergegangen ist, erhöhte ein Bundesland nach dem anderen diese Abgabe. Während es früher bundeseinheitlich 3,5 Prozent waren, sind viele Bundesländer mittlerweile bei 5,0 Prozent angelangt, etwa Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Thüringen und Brandenburg. Gegen eine Erhöhung wehren sich momentan noch Bayern (3,5%), Hessen (3,5%), Mecklenburg-Vorpommern (noch 3,5%, jedoch ab 1.07.2012 5%) und Sachsen (3,5%). Ab 2012 steigt zudem die Steuer in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf 5,0 Prozent vom Kaufpreis an. In den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachen und Sachsen-Anhalt beträgt der Grunderwerbssteuersatz derzeit 4,5%, im Saarland 4,0%.
Werbungskosten
Künftig können 1.000 Euro statt 920 Euro Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden (Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages). Für ca. 60% der steuerpflichtigen Arbeitnehmer ist damit kein Einzelnachweis dieser Kosten nötig, d.h. das Sammeln von Belegen für die Aufwendungen nicht mehr notwendig. Die Änderung gilt rückwirkend für 2011.
Entfernungspauschale
Die Berechnung der Entfernungspauschale wird ab 2012 einfacher. Wer öffentliche Verkehrsmitteln für den Arbeitsweg nutzt, kann entweder die Pendlerpauschale von 30 Cent/km oder den preislichen Mehraufwand für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten geltend machen. Ab 2012 ist es verboten, eine der entsprechenden Optionen tageweise zu wählen, um Kosten zu optimieren. Derartige Ausgaben werden seitens des Finanzamtes lediglich berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme über einer Jahresentfernungspauschale von 4.500 Euro liegt..
Pauschale für Ausbildungskosten
Diese steigt von 4.000 Euro auf 6.000 Euro. Anfallende Studienkosten können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Nützlich ist dies für Auszubildende bzw. Studenten mit einem hohen Verdienst.
Kinderbetreuungskosten
Die Ausgaben für die Kinderbetreuung kann man fortan als Sonderausgabe absetzen, ohne dass diese mit erwerbsbedingtem Aufwand zusammenhängen. Die bisherige Unterscheidung von erwerbsbedingtem oder nicht erwerbsbedingtem Aufwand entfällt. Auch persönliche Voraussetzungen für den Anspruch werden hinfällig. Eltern können zwei Drittel ihrer Betreuungskosten je Kind bis 14 Jahre von der Steuer absetzen, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr. Für Kinder mit Behinderung gilt die Absetzbarkeit der Betreuungskosten sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Kindergeld: Einkommensprüfung wird abgeschafft
Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, mussten Kinder ab 18 Jahren bisher nachweisen, dass sie während ihrer Ausbildung weniger als 8.004 Euro jährlich verdienen. Doch diese Grenze entfällt: Ab 2012 haben Kinder unter 25 Jahren unabhängig von ihrem Jahreseinkommen ein Anrecht auf Kindergeld, solange sie sich in ihrer Erstausbildung befinden oder ihrem Erststudium nachgehen. Bei einer Zweitausbildung entfallen Kindergeld und Freibeträge nur dann, wenn der Sohn oder die Tochter parallel zur Ausbildung einen Nebenjob mit mehr als 20 Wochenstunden Arbeitszeit hat.
Kirchensteuer
Die eigene Bank erhält das Recht, jährlich die Konfessionszugehörigkeit ihrer Kunden abzufragen. Das bedeutet, ein Bankkunde kann zukünftig nicht mehr auswählen, ob die Kirchensteuer direkt vom Finanzamt eingefordert wird oder nicht. Die Steuer kann ebenso von der eigenen Bank einbehalten und von dieser an das Finanzamt abgeführt werden.
Rentenversicherungsbeiträge
Seit dem Jahr 2005 haben abhängig Beschäftigte die Möglichkeit, einen Teil ihrer Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können ab 2012 zu einem höheren Prozentsatz von der Steuer abgesetzt werden. Der absetzbare Anteil steigt pro Jahr um 2% (von 60% auf 100%, bis zum Jahr 2025).
steuerpflichtiger Teil der Renten steigt an
Seit dem Jahr 2005 werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Anteil aufgeteilt. Der steuerpflichtige Teil errechnet sich aus dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgeblichen Prozentsatz. Der steuerpflichtige Anteil wird hierbei so besteuert, als würde es sich um Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen handeln.
Wer im Jahr 2012 sein Rentenalter erreicht, muss sich mit einen niedrigeren steuerfreien Rentenanteil von 36% begnügen. Im Jahr 2005 erhielten Neurentner noch 50 Prozent des Rentenbetrages als lebenslangen Freibetrag zugesprochen. Neurentner des Jahres 2012 müssen also einen um 11,2% oder 1.092 Euro geringeren Versorgungsfreibetrag als die Neurentner des Jahres 2005 in Kauf nehmen.
Solarförderung
Ab Januar 2012 gibt es weniger staatliche Förderung für neu errichtete Photovoltaikanlagen. Im Durchschnitt sinkt diese um 15 Prozent. So bekommen Inhaber von Photovoltaikanlagen mit bis zu 30 kW nur noch 24,43 Cent je kWh. 2011 waren es noch 28,74 Cent je Kilowattstunde. Dennoch ist eine Photovoltaikanlage durchaus lohnenswert. Sinkende Preise für die Anlagen und die 20-jährige Preisbindung machen das Geschäft mit der Sonne weiterhin interessant.